Fahrerlaubnisklasse A1


Berechtigung:

Krafträder (auch mit Beiwagen)
-Hubraum max. 125 cm³
-Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

und

dreirädrige Kraftfahrzeuge
-symmetrisch angeordnete Räder und
-Hubraum mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotoren)

oder

-bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h,
Leistung bis zu 15 kW

Voraussetzung:  
Befristung:  
Schließt ein: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:  
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Theorie: Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min
Kassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 min
Praxis:

Grundausbildung: keine Mindestanzahl
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Besonderheiten: