Fahrerlaubnisklasse A2


Berechtigung:

Berechtigung: Krafträder (auch mit Beiwagen)
-Motorleistung max. 35 kW
-Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Voraussetzung:  
Befristung: 15 Jahre
Schließt ein: A1 und AM
Mindestalter: 18 Jahre (stufenweiser Zugang/Direkteinstieg)
Vorbesitz einer Klasse:  
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Theorie: Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Min
Praxis:

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung.
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Stunden a´45 Min.
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Min.

Besonderheiten:

Bist Du bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1, dann benötigst Du nur eine praktische Prüfung.