Fahrerlaubnisklasse AM


Berechtigung:

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen),
max. 45km/h, max. 50 cm³, max. 4 kW bei Elektromotoren

Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotor) max. 45 km/h,
max. 50 cm³

3-rädrige Kleinkrafträder und 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fernzündungsmotoren (bei
4-rädrigen – Leermasse nicht mehr als 350 kg, ohne Masse
der Batterien bei Elektrofahrzeugen)

-max. 4 kW Nutzleistung (andere Verbrennungsmotoren)

oder

-max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotoren)

Voraussetzung:  
Befristung: 15 Jahre
Schließt ein:  
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:  
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie: Grundstoff: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Praxis:

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl

Besonderheiten: