Fahrerlaubnis Klasse C |
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Berechtigung: | Kraftwagen (LKW) über 3,5t Anhänger, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen (außer dem Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg) |
Voraussetzung: | Klasse B |
Befristung: | 5 Jahre |
Schließt ein: | C1 |
Mindestalter: | 21 Jahre oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung |
Vorbesitz einer Klasse: | - |
Eignung: | Ärztliche Untersuchung |
Sehvermögen: | Augenärztliches Gutachten |
Erste Hilfe: | Ja |
Theorie: | Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 min Kassenspezifischer Unterricht: 10 Doppelstunden á 90 min |
Praxis: | Grundausbildung: keine Mindestanzahl |
Besonderheiten: | Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässige Gesamtmasse einschl. Anhänger |