Fahrerlaubnis Klasse C


Berechtigung: Kraftwagen (LKW) über 3,5t
Anhänger, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen (außer dem Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg)
Voraussetzung: Klasse B
Befristung: 5 Jahre
Schließt ein: C1
Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung
Vorbesitz einer Klasse: -
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe: Ja
Theorie: Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 min
Kassenspezifischer Unterricht: 10 Doppelstunden á 90 min
Praxis:

Grundausbildung: keine Mindestanzahl
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Min

Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässige Gesamtmasse einschl. Anhänger