Fahrerlaubnisklasse C1


Berechtigung: Klasse C1: Kraftwagen bis max. 7.500 kg und zur Beförderung von max. 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer, auch mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
Voraussetzung: Klasse B
Befristung: 5 Jahre
Schließt ein:  
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: -
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe: Ja
Theorie: Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 min
Kassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 min
Praxis:

Grundausbildung: keine Mindestanzahl
Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordung
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 min

Besonderheiten: