Fahrerlaubnisklasse C1E |
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Berechtigung: | Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000kg nicht übersteigt. |
Voraussetzung: | Klasse C1 |
Befristung: | 5 Jahre |
Schließt ein: | BE |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Vorbesitz einer Klasse: | - |
Eignung: | Allgemein und zusätzliche Ärztliche Untersuchung |
Sehvermögen: | Augenärztliches Gutachten |
Erste Hilfe: | Ja |
Theorie: | |
Praxis: | Grundausbildung: Keine Mindestanzahl. Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung. |
Besonderheiten: |