Fahrerlaubnis Klasse CE


Berechtigung: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg bestehen.
Voraussetzung: Klasse C
Befristung: 5 Jahre
Schließt ein: C1E
Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung
Vorbesitz einer Klasse: -
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe: Ja
Theorie: Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Min
Praxis:

Grundausbildung: keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Min

Werden die Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang erworben, reduzieren
Sich die besonderen Ausbildungsfahrten bei der Klasse C auf
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min
Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Min

Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren.