Fahrerlaubnis Klasse CE |
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Berechtigung: | Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg bestehen. |
Voraussetzung: | Klasse C |
Befristung: | 5 Jahre |
Schließt ein: | C1E |
Mindestalter: | 21 Jahre oder 18 Jahre im Rahmen einer Berufskraftfahrerausbildung |
Vorbesitz einer Klasse: | - |
Eignung: | Ärztliche Untersuchung |
Sehvermögen: | Augenärztliches Gutachten |
Erste Hilfe: | Ja |
Theorie: | Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Min |
Praxis: | Grundausbildung: keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung Werden die Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang erworben, reduzieren |
Besonderheiten: | Erneute ärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. |