Fahrerlaubnisklasse L


Berechtigung:

Berechtigung: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit
max. 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis 25 km/h (die
Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt
werden)

außerdem

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
sowie Stapler und andere Flurförderzeuge von nicht mehr als
25 km/h

Voraussetzung:  
Befristung: 15 Jahre
Schließt ein:  
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Theorie: Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min
Kassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden á 90 min
Praxis:

 

Besonderheiten: