Wir bilden aus / Fahrerlaubnisklassen
Hier findest Du alle Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen die bei uns ausgebildet werden.
Fahrerlaubnisklasse AM
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Fahrerlaubnisklasse A1
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Fahrerlaubnisklasse A2
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Fahrerlaubnisklasse A
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Fahrerlaubnisklasse L
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Fahrerlaubnisklasse T
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Fahrerlaubnisklasse B
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Fahrerlaubnisklasse B96
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Fahrerlaubnisklasse BE
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Fahrerlaubnisklasse C1
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Fahrerlaubnisklasse C1E
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Fahrerlaubnisklasse C
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Fahrerlaubnis Klasse CE
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Theorie
Die Theorie ist aufgeteilt in Grundunterricht und klassenspezifischen Unterricht der jeweiligen Klasse.
Der Grundunterricht besteht aus 12 Doppelstunden (90 Min.) Unterricht. Der klassenspezifische Unterricht variiert von Klasse zu Klasse.
Klassenspezifischer Zusatzunterricht:
(zusätzlich zu den 12 Doppelstunden Grundunterricht)
Fahrerlaubnisklasse A, A2, A1, CE in 4 Doppelstunden
Fahrerlaubnisklasse B, AM, L in2 Doppelstunden
Fahrerlaubnisklasse C1, T in 6 Doppelstunden
Fahrerlaubnisklasse C in 10 Doppelstunden
Sollte es sich bei den Fahrerlaubnisklassen A oder A2 um eine Stufenausbildung handeln, dann entfällt der theoretische Unterricht.
Praxis
Die praktische Ausbildung gliedert sich in übungsfahrten und Sonderfahrten. Die Anzahl der Sonderfahrten ist gesetzlich vorgeschrieben und bestehen aus Autobahnfahrten, Überlandfahrten und Beleuchtungsfahrten.
Für den Bereich der Übungsfahrten ist keine Mindestanzahl an Fahrstunden vorgeschrieben. Die Anzahl variiert nach dem jeweiligen Können der Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler.
Uns ist es dabei wichtig, dass Ihr nur so viele Fahrstunden macht, bis wir uns sicher sind, dass Ihr gut und vor allem sicher im öffentlichen Straßenverkehr zurecht kommt und auch mit einem guten Gefühl in die praktische Prüfung gehen könnt. Wir machen mit Euch keine Fahrstunde zu viel.
Führerscheinklassen A, A2, A1, B: 5 Überland Stunden 4 Autobahn Stunden 3 Beleuchtungs Stunden
Führerscheinklassen BE, C1, C1E: 3 Überland Stunden 1 Autobahn Stunden 1 Beleuchtungs Stunden
Führerscheinklassen C, CE: 5 Überland Stunden 2 Autobahn Stunden 3Beleuchtungs Stunden
In bestimmten Fällen (z. B. Vorbesitz einer Fahrerlaubnis oder wenn bei den Fahrerlaubnisklassen C1 und CE oder C und CE die Ausbildung in einem gemeinsamen Ausbildungsgang gemacht wird) reduziert sich die Anzahl der Sonderfahrten.
Führerschein mit 17
Für den Führerschein mit 17 gelten die Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, 48a).
Wenn Du den Führerschein mit 17 machen möchtest, dann kannst Du Dich bei uns mit 16-einhalb für die Klasse B oder BE anmelden. Deine Erziehungsberechtigen müssen den Antrag auf BF17 zustimmen.
Der Führerschein mit 17 umfasst eine ganz normale theoretische und praktische Ausbildung bei uns in der Fahrschule und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Maximal 3 Monate vor Deinem 17. Geburtstag kannst Du die Theorieprüfung und maximal 1 Monat vor Deinem 17. Geburtstag kannst Du die praktische Prüfung ablegen.
Die Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind, wird ab dem 17. Geburtstag ausgehändigt. Mit dieser Prüfbescheinigung darfst Du einen PKW nur in Begleitung und auch nur in Deutschland und Österreich fahren.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kannst Du die Prüfbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde in den Kartenführerschein umtauschen lassen.
ACHTUNG: Drei Monate nach dem 18. Geburtstag verliert die Prüfungsbescheinigung ihrer Gültigkeit.
Anforderungen an die Begleitpersonen
Bei der Beantragung des Führerscheins müssen mindestens eine und höchstens fünf Begleitpersonen benannt werden.
Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mitfahren, die mindestens 30 Jahre alt ist. Diese muss aber in der Prüfbescheinigung namentliche eingetragen sein.
2. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein.
3. Die Begleitperson darf bei Erteilung der Prüfungsbescheinigung höchsten einen Punkt in Flensburg besitzen.
4. Für die Begleitpersongilt die 0,5 Promille-Grenze, und sie muss drogenfrei sein.
5. Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern führt nur als Berater mit.
Antragstellung beim Straßenverkehrsamt:
Du benötigst für die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt folgende Unterlagen:
1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
2. Biometrischen Passbild (35 x 45mm)
3. Sehtestbescheinigung (max. 2 Jahre alt, vom Optiker oder Augenarzt)
4. (LSM) Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste-Hilfe-Kurs oder Vergleichbares
5. Antragsgebühr
Für den Führerschein mit 17 werden noch folgende Unterlagen benötigt:
von Euch (den Fahrschülern):
1. Einen Antrag auf eine Teilnahme am begleiteten Fahren bei der Führerscheinstelle
von den Begleitpersonen:
1. Kopie Führerschein Vorder- und Rückseite der Begleitperson/en
2. Unterschriebene Erklärung der Begleitperson/en für die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 Jahren
von den Eltern:
1. Ausfüllen einer Einverständniserklärung von den Eltern und diese gilt als Zustimmung zu den Begleitpersonen.
Preise
Es ist nicht einfach im Vorfeld genau zu sagen, wie teuer Dein Führerschein letztendlich sein wird, da es sich auch nach Deinem Können richtet. Du kannst
uns aber gern ansprechen, wie viel der Führerschein bei uns im Schnitt etwa kostet.
Wir möchten an dieser Stelle ganz bewusst keine Einzelpreise angeben, denn dies würde nicht dem Anspruch gerecht werden, eine aussagekräftige Preisvorstellung darzustellen.
Wenn Ihr Euch nach Preisen bei Fahrschulen erkundigt, solltet ihr Euch immer nach den Durchschnittpreisen pro Führerschein erkundigen und Euch nicht von Einzelpreisen beeindrucken lassen. Denn vergesst nicht: Abgerechnet wird immer am Ende der Ausbildung.
Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Wer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr tätig sein möchte, benötigt im Bereich Güterkraftverkehr über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich Personenverkehr für Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation.
Im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung bieten wir die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE an.
Des Weiteren führen wir Kurse zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation durch.
Bist Du bereits im gewerblichen Güterverkehr tätig, dann musst Du alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) nachweisen. Diese Weiterbildung umfasst 5 Module mit jeweils 7 Stunden Dauer und kann bei uns erworben werden.